Einige Ihrer Ansprechpartner sind teilzeitbeschäftigt. Sie sollten deshalb Termine zur persönlichen Vorsprache während der Sprechzeiten möglichst zuvor telefonisch abstimmen.

Sprechzeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch und  Freitag:
08:30 – 12:30 Uhr


sowie Donnerstag:
08:30 - 11:30 Uhr und 14:00 – 15:00 Uhr


Öffnungszeiten des Gebäudes:

Montag bis Donnerstag: 07:30 – 15:30 Uhr

Freitag: 07:30 Uhr - 15:00 Uhr


Der Besuch laufender Verhandlungen ist auch über die angegebenen Öffnungszeiten hinaus möglich. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das Personal in der Eingangskontrolle.



Durch Rechtsverordnung des Ministers der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 09.09.2021 ist seit dem 01.10.2021 bei dem Amtsgericht Gelsenkirchen ein konzentrierter Bereitschaftsdienst für die Bezirke der Amtsgerichte Gelsenkirchen, Bottrop, Dorsten, Gladbeck und Marl eingerichtet worden.

Siehe Geschäftsverteilungsplan (Abschnitt G) des Landgericht Essen.

Damit ist das Amtsgericht Gelsenkirchen seit dem 01.10.2021 zentral für alle unaufschiebbaren Angelegenheiten aus allen genannten Amtsgerichtsbezirken außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten zuständig.
Bedenken Sie dies bitte auch beim Einwurf in den Nachtbriefkasten, dem Faxversand oder dem Versand durch den elektronischen Rechtsverkehr. 

Zuständigkeit des Amtsgericht Gelsenkirchen:

montags bis donnerstags
von 06.00 Uhr bis 07.30 Uhr und
von 15.30 Uhr bis 21.00 Uhr

freitags von 06.00 Uhr bis 07.30 Uhr und
von 15.00 Uhr bis 21.00 Uhr

samstags, sonntags, an Feiertagen und sonstigen dienstfreien Tagen von 06.00 Uhr bis 21.00 Uhr

Sonstige, auch fristwahrende, Post für das Amtsgericht Marl, kann weiterhin in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden.