Die Rechtsprechungsdatenbank NRWE ist eine in der Regel kostenfreie und für jedermann über das Internet (www.nrwe.de) zugängliche Onlinedatenbank, in der alle Entscheidungen nordrhein-westfälischer Gerichte, an denen ein öffentliches Interesse besteht, in anonymisierter Form im Volltext abgerufen werden können.
Hinweise zur (möglicherweise kostenpflichtigen) Nutzung:
Der Abruf und die Nutzung von Entscheidungen, die bereits in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE enthalten sind, sind kostenfrei. Auf die Art der Nutzung kommt es in diesem Fall nicht an.
Möchten Sie als „Dritter“ (nicht als Verfahrensbeteiligter) eine Entscheidung einsehen bzw. nutzen, die noch nicht in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE verfügbar ist, und erst auf Ihre Anfrage hin anonymisiert und veröffentlicht wird, kommt es für eine mögliche Kostenpflicht darauf an, für welchen Zweck Sie die Entscheidung nutzen möchten.
Liegt der Nutzungszweck nicht überwiegend im öffentlichen Interesse, sind gemäß § 124 S. 3 JustG NRW i. V. m. Nr. 4 der Anlage 2 „Gebührenverzeichnis“ zu § 124 JustG NRW pro abgerufener Entscheidung Kosten i. H. v. 12,50 Euro zu erheben.
Das öffentliche Interesse ist in der Regel nur dann zu verneinen, wenn der Abruf dem Zweck der Zweitveröffentlichung der Entscheidung im Volltext in einer Entscheidungssammlung, einer Fachzeitschrift oder auf einer Homepage dient oder zum Zwecke der Weiterveräußerung erfolgt, unabhängig davon, ob die Zweitveröffentlichung aus gewerblichen oder nicht gewerblichen Motiven erfolgt. Von diesen Fällen abgesehen, ist allein die gewerbliche Nutzung kostenpflichtig, wenn diese erkennbar nicht überwiegend im öffentlichen Interesse liegt.
Soweit einzelne Entscheidungen redaktionell aufbereitet sind – z. B.durch Leitsätze oder Schlagworte– sind diese redaktionellen Bestandteile urheberrechtlich geschützt.
Für die Recherche stehen Ihnen umfangreiche Suchfunktionen zur Verfügung, die ausführlich in der Hilfe (Aufruf über die gleichlautende Schaltfläche) beschrieben werden. Bitte beachten Sie, dass die Randziffern am rechten Rand des Entscheidungstextes nicht Bestandteil der Originalentscheidung sind. Sie werden automatisiert vergeben, um präzise Zitate zu ermöglichen.
Entscheidungsversand
Anonymisierte Entscheidungen des Amtsgerichts Marl werden grundsätzlich nicht mehr in Schriftform übermittelt, sondern im Falle einer Anforderung in die Rechtsprechungsdatenbank NRWE eingestellt. Wenn eine Entscheidung des Amtsgerichts Marl noch nicht in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE veröffentlicht worden ist, können Sie die Einstellung in die Datenbank direkt bei der Verfahrenspflegestelle NRWE – per E-Mail unter Angabe des erkennenden Gerichts, Aktenzeichens und des Entscheidungsdatums – beantragen.
Sollten Sie gleichwohl eine unmittelbare Entscheidungsübersendung per E-Mail, per Telefax oder per Post wünschen, senden Sie uns Ihren Antrag unter Angabe des Aktenzeichens möglichst per E-Mail zu. Schriftliche Anfragen richten Sie per Post oder Telefax 02365 513-200 an den Direktor des Amtsgerichts Marl.
Bitte geben Sie in Ihrem Antrag unbedingt an, dass die Entscheidung unabhängig von der Einstellung in NRWE an Sie übersandt werden soll. Für die Übersendung von anonymisierten Entscheidungsabschriften entsteht grundsätzlich eine Gebühr von 12,50 € je Entscheidung (Nr. 4 der Anlage 2 zu § 124 JustG NRW).