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Schiedspersonen für Haltern am See
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
| Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
|---|---|---|
| Gronemeyer, Markus | Auf der Heide 14 a 45721 Haltern am See Tel.-Nr.: 0151 15101283 | Haltern am See |
| 1.Vertretung: Dr. Ulbrich-Hermann, Matthias | Stockwieser Kamp 17 45721 Haltern |
Stadt Haltern am See
Dr.-Conrads-Straße 1, 45721 Haltern am See
Tel.-Nr.: 02364 933-0 , Telefax: 02364 933-60
E-Mail: stadtverwaltung@haltern.de
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Weitere Informationen
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