Für eine Gewährleistung des fristgerechten Zugangs von Schriftstücken und Eingaben - auch außerhalb der Öffnungszeiten des Gerichts - steht der Nachtbriefkasten des Amtsgerichts Marl am Haupteingang (siehe Foto) zur Verfügung.

Alle Schriftstücke, die bis 24.00 Uhr dort eingeworfen werden, gelten als am selben Tag eingegangen.
Gehen Sendungen nach 24.00 Uhr ein, erhalten diese den Eingangsstempel des neuen Tages.


Ab dem 01.10.2021:

Vor dem Einwurf in den Nachtbriefkasten:

Zu folgenden Zeiten ist das Amtsgericht Gelsenkirchen in unaufschiebbaren Angelegenheiten zuständig:

montags bis donnerstags
von 06.00 Uhr bis 07.30 Uhr und
von 15.30 Uhr bis 21.00 Uhr

freitags von 06.00 Uhr bis 07.30 Uhr und
von 15.00 Uhr bis 21.00 Uhr

samstags, sonntags, an Feiertagen und sonstigen dienstfreien Tagen von 06.00 Uhr bis 21.00 Uhr

Sonstige, auch fristwahrende, Post für das Amtsgericht Marl, kann weiterhin in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden.